Stationäre Jugendhilfe in Hildesheim
Ein Zuhause, das trägt – und ein Weg, der weiterführt.
Individua begleitet junge Menschen in Hildesheim: in der stationären Wohngruppe mit zehn Plätzen ab 12 Jahren und im Verselbstständigungswohnen RuDi6 2.0 mit drei Plätzen für 18- bis 21-Jährige. Kleine Gruppen, feste Bezugspersonen und von Anfang an der Blick darauf, was nach der Hilfe kommt.
Unsere Angebote
Zwei Angebote, ein Weg.
Wer bei uns einzieht, muss nicht wechseln, sobald er volljährig wird. Die Wohngruppe gibt Struktur und Sicherheit, das Verselbstständigungswohnen übergibt Schritt für Schritt Verantwortung. Beides gehört zusammen.
Wohngruppe · 10 Plätze · ab 12 Jahren · § 34 SGB VIII
Betreuung über Tag und Nacht
Zehn Plätze auf rund 700 Quadratmetern – viel Raum für Rückzug und für Gemeinschaft. Ein verlässlicher Alltag mit festen Bezugsbetreuungen, gemeinsamen Mahlzeiten, Hausaufgabenzeiten und Freizeit. Für Jugendliche, die Struktur, Schutz und Menschen brauchen, die bleiben.
Zur Wohngruppe →
RuDi6 2.0 · 18–21 Jahre · § 41 i. V. m. § 34 SGB VIII
Verselbstständigungswohnen, 3 Plätze
Eigenes Zimmer, eigener Alltag, eigene Termine – mit pädagogischer Begleitung im Rücken. Der letzte Schritt vor der eigenen Wohnung – rund 120 Quadratmeter helle Dachgeschosswohnung mit Balkon.
Zu RuDi6 2.0 →Wie wir arbeiten
Beziehung zuerst. Alles andere folgt daraus.
Pädagogik funktioniert nicht über Programme, sondern über Menschen, die verlässlich da sind. Deshalb halten wir die Gruppen klein und die Zuständigkeiten eindeutig.
- 01
Feste Bezugsbetreuung
Jede und jeder weiß, wer zuständig ist – für Gespräche, Termine, Hilfeplanung und die Dinge, die sonst niemand fragt.
- 02
Der Alltag ist das Lernfeld
Kochen, Wecken, Wochenplan, Streit schlichten, Bus verpassen: Genau daran wird Selbstständigkeit geübt – nicht in Trainingseinheiten.
- 03
Schule, Ausbildung, Arbeit
Wir halten Kontakt zu Schulen und Betrieben, organisieren Nachhilfe und Praktika und bleiben dran, auch wenn es mehrere Anläufe braucht.
- 04
Familie im Blick behalten
Herkunft lässt sich nicht wegbetreuen. Wir arbeiten mit Eltern und Angehörigen, so weit es dem jungen Menschen gut tut.
- 05
Gesundheit und Stabilität
Arzttermine, Therapieanbindung, Schlaf, Ernährung, Suchtthemen: Wir sprechen an, was auffällt, und vermitteln in passende Hilfen.
- 06
Übergang statt Abbruch
Das Ende einer Hilfe wird vorbereitet, nicht abgewartet – von der Wohnungssuche bis zu den ersten Wochen danach.
Beteiligung und Schutz
Mitreden dürfen ist kein Extra.
Junge Menschen, die in einer Einrichtung leben, sind auf Erwachsene angewiesen. Genau deshalb braucht es Regeln, die nicht von der Tagesform abhängen: klare Zuständigkeiten, ein Schutzkonzept, das im Alltag bekannt ist, und Wege, sich zu beschweren, ohne Nachteile befürchten zu müssen.
Bei Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung handeln wir nach dem Verfahren gemäß § 8a SGB VIII und binden das Jugendamt unverzüglich ein.
- Gruppenrunde als festes Beteiligungsformat für Regeln, Essen, Freizeit und Konflikte
- Beschwerdeverfahren intern und extern, schriftlich wie im Gespräch
- Externe Ansprechstellen und Ombudschaft sind bekannt und zugänglich
- Schutzkonzept mit Verhaltensregeln, Notfallplan und regelmäßiger Schulung
- Erweiterte Führungszeugnisse für alle Mitarbeitenden nach § 72a SGB VIII
- Kollegiale Beratung und Supervision für das Team
Zusammenarbeit
Was wir allein nicht können, machen wir gemeinsam.
Jugendämter
Verlässlich im Verfahren
Schnelle Rückmeldung bei Anfragen, Teilnahme an Hilfeplangesprächen, fristgerechte Entwicklungsberichte und ein offenes Wort, wenn ein Platz nicht passt.
Schule und Ausbildung
Kontakt statt Zufall
Wir sprechen mit Klassenleitungen, Berufsschulen und Betrieben, bevor etwas eskaliert – und begleiten zu Gesprächen, wenn es nötig ist.
Gesundheit und Freizeit
Netz vor Ort
Ärztinnen, Therapeutinnen, Beratungsstellen, Sportvereine und Jugendtreffs in Hildesheim: Wer hier ein eigenes Netz aufbaut, steht später nicht allein da.
Aufnahme
So läuft eine Platzanfrage.
Schritt 01
Anfrage
Sie rufen an oder schreiben uns. Wir klären Alter, Rechtsgrundlage, aktuelle Situation und ob ein Platz frei ist.
Schritt 02
Kennenlernen
Besichtigung, Gespräch mit der pädagogischen Leitung und dem Team. Beide Seiten entscheiden bewusst.
Schritt 03
Einzug
Hilfeplangespräch, Zielvereinbarung, Einzugstermin. Ab Tag eins gibt es feste Ansprechpersonen.
Arbeiten bei Individua
Kurze Wege, klare Zuständigkeiten, echte Gestaltungsmöglichkeit.
Wir suchen pädagogische Fachkräfte für den Gruppendienst – Menschen, die Beziehung aushalten, klar bleiben und Lust haben, ein Konzept mitzuentwickeln statt es nur abzuarbeiten.
- Überschaubare Gruppen statt Massenbetrieb
- Einarbeitung mit fester Ansprechperson, nicht ins kalte Wasser
- Supervision und kollegiale Fallberatung gehören zum Arbeitsalltag
- Dienstplanung mit Vorlauf und Rücksicht auf Lebenssituationen
- Ein Team, in dem man sich kennt – echte Übergaben und Rückhalt, wenn eine Situation schwierig wird
Häufige Fragen
Was Jugendämter und Familien meistens wissen wollen.
Ab welchem Alter nehmt ihr auf?
In der Wohngruppe mit zehn Plätzen ab 12 Jahren auf Grundlage von § 34 SGB VIII. Im Verselbstständigungswohnen RuDi6 2.0 zwischen 18 und 21 Jahren auf Grundlage von § 41 SGB VIII in Verbindung mit § 34 SGB VIII.
Wie schnell bekomme ich eine Rückmeldung auf eine Platzanfrage?
In der Regel innerhalb von 48 Stunden. Wenn kein Platz frei ist, sagen wir das direkt und nennen, wann sich das voraussichtlich ändert – statt Sie hinzuhalten.
Nehmt ihr auch in Krisen kurzfristig auf?
Sprechen Sie uns an. Ob eine kurzfristige Aufnahme möglich ist, hängt von der aktuellen Gruppensituation ab – wir prüfen das ehrlich und sagen auch ab, wenn es der Gruppe oder dem jungen Menschen nicht gerecht würde.
Wie werden Eltern und Sorgeberechtigte einbezogen?
So weit es dem jungen Menschen gut tut und im Hilfeplan vereinbart ist: von regelmäßigen Gesprächen über Besuchskontakte bis zur gemeinsamen Vorbereitung einer Rückführung.
Wie sind die Kosten geregelt?
Die Finanzierung erfolgt über das zuständige Jugendamt auf Grundlage der geltenden Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung. Leistungsbeschreibung und aktuelles Entgelt senden wir Ihnen auf Anfrage zu.
Wie ist der Kinderschutz geregelt?
Wir arbeiten mit einem schriftlichen Schutzkonzept, einem bekannten Beschwerdeverfahren und dem Verfahren nach § 8a SGB VIII. Alle Mitarbeitenden legen ein erweitertes Führungszeugnis nach § 72a SGB VIII vor.
Sie haben eine Anfrage? Melden Sie sich einfach.
Ob Platzanfrage, Rückfrage zum Konzept oder Interesse an einer Stelle – ein Anruf oder eine kurze E-Mail reicht. Wir antworten persönlich und schnell.
- Telefon+49 (0) 5121 6754966
- E-Mailinfo@individua-hi.de

